Steuern für Einnahmen durch Let’s Plays


Steuern für Einnahmen durch Let’s Plays

Da ich schon oft gefragt worden bin, habe ich mir mal erlaubt zu einem sehr wichtigen Thema das hier nun Euch zu präsentieren.

Muss man Steuern zahlen, wenn man Geld mit Let’s Plays (LP) verdient hat, z.B. durch YouTube´s Monetarisierung?

Ich weiß, dass im Internet viel geredet wird, wie man mit diesem Thema umgehen soll. Fakt ist, dass die Monetarisierung in YouTube eine gewerbliche Tätigkeit darstellt! Dabei ist es egal, wieviel Ihr bisher verdient habt, Einnahmen sind Einnahmen. Selbst nur 1 Cent ist anzeigepflichtig!

Gut, ich denke mal nicht, dass bei Centbeträgen euch direkt die Steuerfahndung auf den Hals gehetzt wird. Es gibt auch Finanzämter und Stadtverwaltungen die das Ganze etwas lockerer sehen, aber es gibt auch andere. Generell ist es in Deutschland Pflicht, dass Ihr ein Gewerbe anmelden müsst. Kostet Euch so im Schnitt 20 Euro. Als Tätigkeit wird diesbezüglich Euch eine Film-, Musik-, und Videoproduktion eingetragen. Eintragen bzw. Euer Gewerbe anzeigen, könnt Ihr bei Eurem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro. Ihr erhaltet dann meist kurz danach von Eurem Finanzamt eine Steuernummer (1-4 Wochen). Ebenfalls ist die Eintragung Eures Gewerbes mit einer Mitgliedschaft bei Eurer zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) verbunden. Meist, ca. nach 1-3 Monaten erhalten Ihr von denen ein Schreiben, in dem Ihr die geschätzten Einnahmen deklarieren müsst. Sonst könnt Ihr hier mit Zusatzkosten in Höhe von 80 Euro pro Jahr als Beitrag rechnen. Ebenfalls ist man nach der Anmeldung verpflichtet, ein Impressum nach §5 TMG (Telemediengesetz) anzugeben. In YouTube könnt Ihr dies in Eurem Kanal in die Kanalinfos und auf Eurer Homepage (falls vorhanden) eine Extra Seite z.B. unten im Footer-Bereich eingeben.

Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), Gewerbesteuer, Einkommensteuer bei einer YouTube-Monetarisierung?

Ich selber habe ebenfalls ein Gewerbe angemeldet, da ich bei meinen Inhalten Werbung via Google AdSense schalten lasse. Bei der Anmeldung hat man die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu nehmen, welches ein paar minimale Sachen vereinfacht. Dieses habe ich aber nicht gewählt. Wieso? Mein Hauptgrund dazu ist, dass ich nur ohne diese Regelung die Vorsteuer meiner Spiele/Hardware etc. meiner Umsatzsteuererklärung anrechnen kann. Da dieses sehr umfangreich ist, habe ich Euch hier einen Link der Euch auch Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung nennt. Bei Neugründung muss bei beiden Varianten eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch dem Finanzamt eingereicht werden. Dieses gilt für mindestens die ersten 2 Jahre.

Zum Jahresende muss generell eine Gewerbesteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung mit den Anlagen G und EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) abgegeben werden. Falls die Einnahmen durch Monetarisierung 17.500 Euro nicht überschreiten, wird es vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn man keine Anlage EÜR ausfüllt, sondern eine einfache Aufstellung der Einnahmen – Ausgaben abgibt.
Vordrucke für alle Erklärungen und Voranmeldungen könnt ihr z.B. hier finden und übermitteln.

Irrtümer über den Grundfreibetrag

Im Netz und sozialen Medien habe ich schon viel falsches darüber gelesen. Daher ein einfacher Satz:

Unabhängig davon, ob Ihr den Grundfreibetrag überschreitet oder nicht, müsst Ihr, sobald Ihr Einnahmen über Google AdSense erhaltet die o.a. Steuererklärungen abgeben. Punkt.

Lange rede, kurzer Sinn:

  1. Gewerbe anmelden
  2. Gewinnermittlung mit EÜR erstellen
  3. Steuererklärung muss gemacht werden: Zusätzliche Formulare: Anlage G, EÜR, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung

Wenn noch Unklarheiten bestehen, bitte unten in die Kommentare posten und bitte daran denken, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern eine Information. Dies ersetzt auch nicht eine Steuerberatung. Im Zweifel durch einen Steuerberater beraten lassen.

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